Steuerberatung bei Erbfolge und vorweggenommener Erbfolge
Unser Ansatz
Die steuerliche Gestaltung von Erbfolge und Schenkung gehört zu den sensibelsten Vermögensfragen überhaupt. Sie berührt nicht nur Zahlen und Paragraphen, sondern familiäre Strukturen, Erwartungen und langfristige Verantwortung. Als Steuerberaterin und Rechtsanwalt in München begleiten wir vermögende Privatpersonen und Unternehmer bei der steuerlich und rechtlich abgestimmten Gestaltung von Erbfolgen und lebzeitigen Vermögens-übertragungen. Unser Ansatz ist dabei bewusst ruhig und vorausschauend: Ziel ist keine kurzfristige Steuerersparnis, sondern eine Struktur, die auch in zehn oder zwanzig Jahren noch trägt.
Erbfolge ist vor allem eine steuerliche Gestaltungsfrage.
In der Praxis wird die Erbfolge häufig als rein rechtliches Thema verstanden. Tatsächlich entscheidet jedoch die steuerliche Struktur oft darüber, ob Vermögen erhalten bleibt oder durch Steuerbelastungen, Pflichtteilsansprüche und ungeplante Effekte geschmälert wird.
Wir betrachten die Erbfolge daher immer zunächst aus steuerlicher Perspektive: Welche Freibeträge stehen zur Verfügung? Wie lassen sich Zeiträume sinnvoll nutzen? Welche Vermögenswerte eignen sich für eine lebzeitige Übertragung, welche nicht? Und wie wirken sich rechtliche Gestaltungen steuerlich aus?
Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn Steuerrecht und Erbrecht gemeinsam gedacht werden.
Unsere Beratung
Steuerberatung bei vorweggenommener Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge eröffnet erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Gerade bei größeren Vermögen kann eine unbedachte Übertragung zu unerwünschten steuerlichen oder familiären Folgen führen.
Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung lebzeitiger Übertragungen. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung von Freibeträgen, sondern um die langfristige Wirkung der Struktur: Versorgung des Übergebers, Absicherung von Rückforderungsrechten, steuerliche Behandlung von Nießbrauchs- oder Wohnrechtsmodellen sowie die Einbettung in eine Gesamtstrategie. Unser Anspruch ist es, eine Lösung zu entwickeln, die steuerlich sinnvoll ist, rechtlich belastbar bleibt und den familiären Frieden wahrt.
Was ist besser: Wohnrecht oder Nießbrauch?
Die vorweggenommene Erbfolge eröffnet erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Gerade bei größeren Vermögen kann eine unbedachte Übertragung zu unerwünschten steuerlichen oder familiären Folgen führen.
Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung lebzeitiger Übertragungen. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung von Freibeträgen, sondern um die langfristige Wirkung der Struktur: Versorgung des Übergebers, Absicherung von Rückforderungsrechten, steuerliche Behandlung von Nießbrauchs- oder Wohnrechtsmodellen sowie die Einbettung in eine Gesamtstrategie. Unser Anspruch ist es, eine Lösung zu entwickeln, die steuerlich sinnvoll ist, rechtlich belastbar bleibt und den familiären Frieden wahrt.
Wie sichere ich mich als Schenker richtig ab?
Die vorweggenommene Erbfolge eröffnet erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Gerade bei größeren Vermögen kann eine unbedachte Übertragung zu unerwünschten steuerlichen oder familiären Folgen führen.
Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung lebzeitiger Übertragungen. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung von Freibeträgen, sondern um die langfristige Wirkung der Struktur: Versorgung des Übergebers, Absicherung von Rückforderungsrechten, steuerliche Behandlung von Nießbrauchs- oder Wohnrechtsmodellen sowie die Einbettung in eine Gesamtstrategie. Unser Anspruch ist es, eine Lösung zu entwickeln, die steuerlich sinnvoll ist, rechtlich belastbar bleibt und den familiären Frieden wahrt.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die vorweggenommene Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge eröffnet erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Gerade bei größeren Vermögen kann eine unbedachte Übertragung zu unerwünschten steuerlichen oder familiären Folgen führen.
Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung lebzeitiger Übertragungen. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung von Freibeträgen, sondern um die langfristige Wirkung der Struktur: Versorgung des Übergebers, Absicherung von Rückforderungsrechten, steuerliche Behandlung von Nießbrauchs- oder Wohnrechtsmodellen sowie die Einbettung in eine Gesamtstrategie. Unser Anspruch ist es, eine Lösung zu entwickeln, die steuerlich sinnvoll ist, rechtlich belastbar bleibt und den familiären Frieden wahrt.
UNSERE ROLLE
Unsere Steuerberatung bei Erbfolge und vorweggenommene Erbfolge richtet sich an Mandanten, für die Vermögen Verantwortung bedeutet. Wir arbeiten nicht mit Standardlösungen, sondern entwickeln individuelle Konzepte, die zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation passen. Wir verstehen uns als Ihre langfristige Hauskanzlei. Die Beratung erfolgt persönlich in München sowie bundesweit.
Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Steuerberatung in München. Einen Überblick über unser gesamtes steuerliches und rechtliches Leistungsspektrum finden Sie hier: